Broschüre informiert über die Rechte von Mini-Jobberinnen

Frauenbeauftragte von Stadt und Landkreis sind Herausgeberinnen

Die Zahl der sogenannten geringfügig Beschäftigten ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Allein in Karlsruhe war jede dritte Frau ausschließlich in einem Minijob tätig. Viele Frauen kennen ihre Rechte nicht. Das wollen die Karlsruher Frauenbeauftragte Annette Niesyto und ihre Kolleginnen im Landkreis Karlsruhe ändern und haben deshalb die Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin“ veröffentlicht. Auf 40 Seiten informiert die Publikation rund um das Thema und beantwortet Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Recht auf Tariflohn, zu Steuern, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie enthält auch Auszüge aus einschlägigen Gesetzestexten sowie zahlreiche nützliche Adressen von Ansprechpartnern, die weiter helfen können.

Die Frauenbeauftragten erlebten immer wieder, dass die meisten Frauen beispielsweise gar nicht wissen, dass sie auch als so genannte Mini-Jobberinnen einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Deshalb ist es für Annette Niesyto „nicht verwunderlich, dass nur acht Prozent der geringfügig Beschäftigten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhielten, während es bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 56 Prozent waren“.

Unter www.karlsruhe.de/rathaus/ordnung/frauen/veroeffentlichungen.de ist die Broschüre im Internet zu finden und kann herunter geladen werden. Die Druckversion ist kostenfrei im Büro der Frauenbeauftragten im Rathaus am Marktplatz und an den Rathauspforten erhältlich.

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