Ferienjobs und Jugendarbeitsschutz Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Landratsamt Karlsruhe informiert
By admin | Juli 16th, 2008 | Category: Landratsamt | No Comments »Kreis Karlsruhe. Auch in diesem Jahr werden viele Schülerinnen und Schüler die Ferienzeit nutzen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Amtsleiter Joachim Schneider vom Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Landratsamt Karlsruhe weist daher aktuell auf die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes hin. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, dass vollzeit-schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren, also Schülerinnen und Schüler, die die 9. Klasse noch nicht beendet haben, maximal vier Wochen im Jahr während der Schulferien arbeiten dürfen. Der Job darf nicht vor 6 Uhr morgens beginnen, abends ist spätestens um 20 Uhr Feierabend. Schneider führt aus, dass generell bei der Beschäftigung von Jugendlichen die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt sei. Es gelte die Fünf-Tage-Woche an Samstagen und Sonntagen dürfen Kinder und Jugendliche in der Regel nicht arbeiten. In jedem Fall müssten die jungen Arbeitskräfte regelmäßige und ausreichende Ruhepausen bekommen. Wer 13, jedoch noch keine 15 Jahre alt ist, darf ganzjährig bestimmte Freizeitjobs ausüben, zum Beispiel Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben. Die Arbeitszeit darf hier aber zwei Stunden pro Tag nicht übersteigen. Grundsätzlich müssen die Arbeitgeber beachten, dass nur solche Arbeiten erlaubt sind, die dem Alter der Jugendlichen angemessen sind. Das sind Tätigkeiten, die die Leistungsfähigkeit nicht übersteigen und bei denen die Jobber keinen Gefahren ausgesetzt sind. Auch Akkordarbeit ist für Schülerinnen und Schüler unzulässig. Weitere Informationen erteilt das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Landratsamt Karlsruhe.