Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht Information der Führerscheinstelle im Landratsamt Karlsruhe
By admin | Juli 21st, 2008 | Category: Landratsamt | No Comments »Kreis Karlsruhe. Die Führerscheinstelle im Landratsamt Karlsruhe hat gute Nachrichten für alle, die es versäumt haben, rechtzeitig ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 beziehungsweise C, CE, D und DE verlängern zu lassen: Ab sofort ist dies möglich ohne die bislang notwendigen Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen zu müssen. Hans-Peter Hofstätter in dessen Zuständigkeit die Führerscheinstelle liegt, führt weiter aus, dass Gleiches gelte und zwar für alle Fahrerlaubnisklassen für Personen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und denen nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren eine Fahrerlaubnis nur deshalb nicht neu erteilt werden konnte, weil sie die theoretische und praktische Prüfung nicht ablegen wollten. Auch Inhaber von Dienstfahrerlaubnissen sind davon betroffen. Außerdem ist es jetzt möglich, eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, wenn seit Begründung des Aufenthalts im Bundesgebiet bereits mehr als drei Jahre vergangen sind. Die Führerscheinstellen sind im Vorgriff auf eine dementsprechende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ermächtigt, bereits jetzt von diesen erleichternden Regelungen Gebrauch zu machen.