Karlsruhe. Nach einem Zeugenhinweis stieß die Polizei am Wochenende in einer Wohnung nahe des Gottesauer Platzes auf eine professionell eingerichtete Aufzuchtanlage für Cannabisplanzen. Passanten hatten die Ordnungshüter zunächst alarmiert, weil ein Autofahrer vor einem Mehrfamilienhaus angehalten und sich offensichtlich stark alkoholisiert in den Treppenflur begeben hatte. Da das Fahrzeug erhebliche Unfallschäden aufwies und erste Nachfragen im Haus nicht zur Feststellung des Gesuchten führten, erließ der Bereitschaftsrichter für die in Frage kommenden Räume einen Durchsuchungsbeschluss. Bereits in der ersten Wohnung konnten die Beamten dann einen 31 Jahre alter Verdächtigen aufspüren. Allerdings verhielten sich auch die Bewohner der Räume überaus verdächtig. Die beiden Männer schickten den Autofahrer zwar in den Treppenflur, verschlossen die Tür aber wieder umgehend und weigerten sich dann vehement, aufzumachen. Die Hintergründe für das Verhalten der beiden 35 Jahre alten Männer kamen wenig später ans Tageslicht: Nicht nur, dass in der Wohnung starker Cannabisgeruch festzustellen war; die weitere Nachschau führte in einem der Zimmer zur Entdeckung mehrerer mit Cannabispflanzen prall gefüllter Aufzuchtschränke. Schließlich konnten die Polizisten 44 Cannabis-Stauden sowie 32 Setzlinge sicherstellen. Darüber hinaus beschlagnahmten sie knapp 80 Gramm bereits für den Konsum vorbereitetes Cannabis sowie eine Schreckschusswaffe und eine Luftdruckpistole.
Bei dem festgenommenen Autofahrer ordneten die Beamten eine Blutentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten sie einen in der Pfalz liegenden Unfallort ausfindig machen. Ob der Mann während der Fahrt nach Karlsruhe womöglich noch weitere Unfälle hatte, sollen die noch andauernden Recherchen der Unfallfluchtermittlungsgruppe klären.
Die weiteren Recherchen gegen Wohnungsinhaber hat die Ermittlungsgruppe Rauschgift übernommen. Bereits nach dem jetzigen Stand werden sich beide Männer wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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