Nach Bombendrohung gegen Berliner Hauptbahnhof 33 Jahre alter Verdächtiger festgenommen
By admin | März 29th, 2007 | Category: Nachrichten | Kommentare deaktiviertBerlin / Bretten (Lkrs. Karlsruhe). Unter dem dringenden Verdacht, mit mehrfach telefonisch ausgesprochenen Bombendrohungen die vorübergehende Räumung des Berliner Hauptbahnhofs ausgelöst zu haben, nahmen Beamte des Polizeireviers Bretten am Donnerstagmorgen einen 33 Jahre alten Mann an seinem Wohnsitz fest. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatte der in der Großen Kreisstadt Bretten lebende Mann erstmals gegen 03.30 Uhr mit einem Anruf in der Bundeshauptstadt gedroht, im Bahnhof binnen Stundenfrist eine Bombe detonieren zu lassen. Aufgrund der als ernstzunehmend eingestuften Anrufe leitete die Bundespolizei entsprechende Sperrungsmaßnahmen ein. Diese Vorkehrungen wurden allesamt wieder aufgehoben, nachdem gegen 05.30 Uhr eine Gefahr für die Reisenden ausgeschlossen werden konnte. Parallel eingeleitete Strafverfolgungsmaßnahmen führten unterdessen zur Identifikation des bei der Polizei unter anderem auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannten 33-jährigen Bretteners. Der Mann konnte kurz nach 07.00 Uhr schlafend in seiner Wohnung angetroffen und festgenommen werden. Auf Vorhalt räumte er die Bombendrohung zunächst ein, widerrief diese Aussage aber wenig später. Wegen Verdachts auf Alkoholeinwirkung wurde bei ihm eine Blutentnahme angeordnet. Da sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen der Verdacht erhärtete, dass der 33-Jährige offenbar psychisch erheblich angeschlagen ist, wurde ein Arzt hinzugezogen, der den Verdächtigen schließlich in eine psychiatrische Klinik einwies. Inwieweit der Beschuldigte für sein Tun verantwortlich zu machen ist , wird ein fachärztliches Gutachten klären müssen.
Der Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren beziehungsweise mit Geldstrafe bewehrt. Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen stehen in solchen Fällen für die ermittelten Täter immer wieder auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen im Raum.