Malsch/Karlsruhe/Ettlingen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und die Kriminalpolizeiaußenstelle Ettlingen ermitteln gegen einen Bestattungsunternehmer wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe. Dem Mann wird nach Anzeigen durch den Ortsvorsteher von Malsch-Völkersbach und den Bürgermeister von Malsch vorgeworfen, vor knapp vier Wochen die Erdbestattung einer 84-jährigen Frau auf dem Friedhof des Malscher Ortsteils Völkersbach entgegen der vertraglichen Verpflichtung durch die Gemeinde Malsch vorgenommen zu haben. So habe der Bestatter nach der Trauerfeier beim Verfüllen des Grabes mit einem Kleinbagger den Sargdeckel beseitigt und Erde unmittelbar auf den Leichnam geschüttet. Außerdem hatte er beim Grabaushub die erforderliche Mindesttiefe wesentlich unterschritten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschuldigte nach Bekanntwerden des Vorfalls trotz unmissverständlicher Aufforderung durch den Malscher Bürgermeister den Zustand im Grab nicht verbesserte. Dies kam ans Licht, als in der vergangenen Woche im Beisein von Kriminalbeamten das Grab geöffnet wurde. Nachdem die Beweise gesichert wurden, wurde der Leichnam zur Herstellung der Totenruhe in einen neuen Sarg gebettet und in der vorgesehenen Grabtiefe beigesetzt. Die Gemeinde Malsch hat das Vertragsverhältnis mit dem beschuldigten Bestatter beendet. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bestatter, der ein Teilgeständnis abgelegt hat, werden fortgesetzt.
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